Im Zuge der Fußball-Europameisterschaft haben sich die vier Austragungsstädte in NRW dazu entschieden, neben den Fanfesten der UEFA weitere Public-Viewing-Veranstaltungen anzubieten. Diese Entscheidung trifft auf eine vorübergehende Anpassung der Lärmschutzvorschriften, wodurch längere Feierlichkeiten ermöglicht werden. Ein neuer Gesetzentwurf gestattet es, dass im Rahmen der EM-bezogenen Großevents die nächtlichen Ruhezeiten bis zum 31. Juli ausgedehnt werden können. Hierdurch eröffnen sich für Fans der Möglichkeit, die Spiele trotz später Anstoßzeiten gemeinschaftlich und ausgelassen zu erleben.
Inhaltsverzeichnis
Public Viewing: Nachtruhe um 01 Uhr statt 22 Uhr
In Deutschland wird eine Änderung des Gesetzes erwogen, um die Regelungen der Nachtruhe während der Fußball-Europameisterschaft anzupassen. Spiele, die um 21 Uhr beginnen, können bis nach Mitternacht andauern. Um zu verhindern, dass Public Viewings um 22 Uhr enden müssen, plant man eine Verschiebung der Nachtruhe auf 1 Uhr nachts, gültig auch in Wohngebieten.
Die schwarz-grüne Landesregierung hat bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der von allen Parteien (CDU, SPD, Grüne, FDP, AfD) im Landtag unterstützt wird. Eine endgültige Entscheidung im Plenum wird für die kommende Woche erwartet. Diese temporäre Maßnahme soll sicherstellen, dass Fans die EM-Spiele vollständig erleben können, ohne durch die üblichen Ruhezeiten eingeschränkt zu werden.
Lärmschutzkonzept ist Voraussetzung
Städte und Dörfer erhalten erneut die Möglichkeit, Veranstaltungen bis spät in die Nacht rechtssicher zu gestalten. Dies erfordert ein Lärmschutzkonzept als Grundlage zur Durchführung. Die Konzepte sollen sicherstellen, dass die Belastung durch Lärm für Anwohnerinnen und Anwohner in vertretbaren Grenzen bleibt. Solche Maßnahmen sind essentiell, um einen Interessenausgleich zwischen Feiernden und Anwohnern zu gewährleisten.
Landesregierung erwartet „große Akzeptanz“ für längeren Lärm
Die schwarz-grüne Koalition sieht Public-Viewing-Events während der EM als etablierte Tradition, die bei den Einwohnern gut ankommt. Trotz potenzieller Störung der Nachtruhe wird eine breite Zustimmung erwartet, da solche Veranstaltungen in der Vergangenheit für soziale Harmonie sorgten. Die Landesregierung nimmt an, dass das öffentliche Interesse an diesen Ereignissen die nächtliche Ruhe überwiegt.
Veranstaltungsorte in Nordrhein-Westfalen:
Anzahl der Spiele in Nordrhein-Westfalen: 20 von 51
Public Viewing in Austragungsorten und anderswo
Die Austragungsorte haben sich dazu verpflichtet, während der Fußball-Europameisterschaft (EM) besondere Fan-Zonen einzurichten. Diese Zonen dienen der Übertragung aller Spiele und werden von den städtischen Behörden selbst oder durch Beauftragte organisiert. Aufgrund der An- und Abreise vieler Besucher sind diese Areale besonders betroffen von nächtlichen Aktivitäten.
Lärmschutz-Ausnahmen: Während der EM gelten gelockerte Lärmschutzregeln für von den Gemeinden organisierte Veranstaltungen. Diese Ausnahmen ermöglichen es, Public Viewings auch bis spät in die Nacht durchzuführen.
In ganz Nordrhein-Westfalen finden abseits dieser Fan-Zonen weitere Public-Viewing-Veranstaltungen statt. Allerdings unterliegen diese den regulären Lärmschutzvorschriften, sofern sie privat oder gewerblich organisiert werden.